Herzlich Willkommen!
Ich freue mich, dass Sie den Weg zu uns auf diese Seiten
gefunden haben.
1972 bis 1974 erlernte ich das Steinmetzen " von der
Pieke auf " bei meinem Altmeister Asztalos, wurde Geselle
und habe, sozusagen noch als Stift, die Firma mit
aufgebaut.
Während der Gesellenjahre sind viele verschieden
Arbeiten im Stein entstanden. Weiterqualifiziert habe ich
mich zum Schrifthauer / Schriftgraveur.
Im Jahr 1984 beendete ich das Studium zum Meister /
Bildhauer, deren praktische Prüfungen in Dresden
abgenommen wurden und die ich gut bestanden habe. Mein
Meisterstück übrigens, ein profilierter Zahnschnitt,
befindet sich im Sims des Berliner Doms.
In den vielen Jahren, immer als angestellter Meister
arbeitend, sind viele Fassaden erneuert / restauriert,
sehenswerte Grabdenkmale und natürlich auch individuelle
Stücke in Naturstein entstanden - hauptsächlich aber
doch aus unserem Sächsischen Sandstein.
Während der Zeit als geschäftsführender Meister der
Heidenauer Steinmetz GmbH, ab 2009 dann als angestellter
Meister, wurden besonders auch Fassaden, größere
Restaurationsobjekte und Gartenbaustellen ausgeführt.
Durch die Insolvenz dieser Firma mußte eine persönlich
schwierige Zeit überwunden werden, um dann doch, am
bekannten Standort, als selbständiger Meister neu zu
starten.
Ich bin froh und dankbar, wieder mein geliebtes
Steinmetzhandwerk ausführen zu können, hier an dem Ort
meiner Lehrzeit. Der Firmenname ist neu und die
Geschäfte führe nun ich selbst und so hoffe ich auf
noch viele erfüllende, kreative Jahre in diesen
traditionsreichen Räumen.
Wenn Sie mögen, schauen Sie gern vorbei - Sie finden
mich bei der Arbeit, hier in Heidenau direkt gegenüber
des Süd-Friedhofes.
Ihr Steinmetzmeister Roland Schmidt
Im Anschluss finden Sie unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Erklärung zum
Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) - Stand 08/2017
1. Geltungsbereich: Die nachstehenden AGB werden bei
Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Einkaufs- und
Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unwirksam und
werden von uns ausdrücklich widersprochen. Diese werden
nur von uns akzeptiert, wenn sie ausdrücklich und
schriftlich von uns anerkannt werden.
2. Preise: Die Preise gelten, sofern keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden, ausschliesslich für das
zu bearbeitende Einzelprojekt, inklusive aller im Angebot
enthaltener Leistungen. Zusätzliche Leistungen und/oder
Materialien werden immer gesondert aufgeführt und
nachberechnet. Soll ein Versand erfolgen, wird dieser
extra anhand der speditionsüblichen Preise zuzüglich
fachgerechter Verpackung berechnet. Es sind stets die
Einzelpreise maßgebend, auch wenn im Angebot ein
Gesamtpreis angegeben ist. Die Angebotspreise sind bei
der Bestellung der gesamten Angebotsmenge verbindlich. An
unsere Angebotspreise halten wir uns 4 Wochen nach
Erstellung des Angebotes gebunden. Versäumt es der
Besteller für die Kalkulation wichtige Unterlagen zur
Verfügung zu stellen und führt dies zu einer
fehlerhaften Kalkulation, sind wir berechtigt die Preise
entsprechend neu zu kalkulieren. Pläne und Entwürfe
welche wir auf Wunsch des Kunden ausarbeiten, bleiben
stets unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Kosten
hierfür dem Kunden in Rechnung zu stellen, je nach
Umfang auch und selbst dann, wenn der darauf basierende
Auftrag letztendlich durch eine andere Steinmetzfirma
ausgeführt wird. Benötigt ein Kunde ein Angebot um eine
Versicherungsleistung zu beantragen, so erstellen wir
dies nach Zeitaufwand gegen Berechnung zuzüglich. Spesen
und Fahrtkosten. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, eine Veränderung der Materialkosten
eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend
zu berichtigen. Die Bezugnahme auf frühere Angebote oder
Verträge in einer Bestellung des Käufers ist von
unzulässig und für uns nicht bindend.
3. Maßberechnung: Werkstücke unter 0,03 cbm werden
stets mit der Mindestberechnung von 0,03 cbm, Platten
unter 0,25 qm Fläche werden stets mit der
Mindestberechnung von 0,25 qm und Plattenstreifen unter
20 cm Breite werden stets mit der Mindestberechnung von
20 cm berechnet. Maßgebend für Naturwerksteinarbeiten
in Material, Ausführung, Nebenleistung, Aufmaß und
Abrechnung sind unsere Angebote und die VOB DIN
18332.
4. Gewährleistung: Die Materialauswahl wird möglichst
den Wünschen des Kunden entsprechend vorgenommen.
Vorgelegte Muster sind unverbindlich und zeigen nur
allgemein das Aussehen des Steines.
Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichung in Farbe und
Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen,
Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine
Werkstofffehler, sondern Naturgebilde und berechtigen
nicht zu Beanstandungen. Kleine Abweichungen in den
Maßen zwischen den im Katalog bzw. Angebot angegebenen
Größen und den gelieferten Stücken können nicht zum
Anlass einer Beanstandung genommen werden. Einwendungen
gegen die Richtigkeit und Beschaffenheit der Lieferung
haben, sofern es sich nicht um verborgene Mängel handelt
unverzüglich, jedoch spätestens 8 Tage nach Erhalt der
Ware zu erfolgen. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel
gelten unwiderruflich als genehmigt. Das Recht zur
Beanstandung erlischt bei nicht sach- und fachgerecht
ausgeführten Arbeiten und/oder Veränderungen am Objekt
durch Privatpersonen oder Fremdfirmen. Für Schäden,
welche durch Instandhaltungs- oder Pflegearbeiten im
Bereich des Objektes entstehen, wird keine Haftung oder
Gewährleistung übernommen. Alle Mängelrügen müssen
schriftlich angezeigt werden. Im Geschäftsverkehr mit
Endkunden gewähren wir Garantie auf 3 Jahre, soweit das
Aufmaß, die Montage und Weiterverarbeitung von uns
durchgeführt wurde. Bei Mängeln oder Fehlen von
zugesicherten Eigenschaften beschränken sich die
Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Ersatzlieferung
oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Dabei sind auch
mehrfache Nachbesserungen zulässig. Bei fehlgeschlagener
Nachbesserung oder Lieferung innerhalb angemessener
Frist, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung des
Vertrages oder Preisminderung verlangen. Bei
Montageschäden durch unsere Mitarbeiter begrenzt sich
der Ersatz des Schadens auf die maximale einfache
Auftragssumme. Die Haftung wird begrenzt auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
5. Lieferfristen: Im Vertrag enthaltene Lieferfristen
sind ca.- Angaben und bestimmen nur annähernd den
Leistungszeitraum. Die Fristen beginnen nach Klärung
aller kaufmännischen und technischen Details. Bei
Behinderung durch Witterungseinflüsse, Nichtanfall des
benötigten Rohmaterials und bei Ereignissen höherer
Gewalt sind wir berechtigt, die vertraglich vereinbarten
Lieferfristen für die Dauer der Behinderungen zu
verlängern. Dadurch können wir nicht in Lieferverzug
gesetzt werden. Gleiches gilt bei Streik, Ausfall von
Werkstücken und Betriebsstörungen. Bei Eintritt der
vorhergenannten Umstände, sind wir berechtigt, die
Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen in
diesen Fällen nicht.
6. Lieferung: Die Beförderung einschl. des Ver- und
Entladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung
des Bestellers. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem
Fall beim Verlassen unserer Werkstätte. Versandweg und
-mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl
überlassen. Wird bei Anlieferung ein Schaden
festgestellt, ist dieser schriftlich aufzunehmen und vom
Speditionsfahrer unterzeichnen zu lassen. Für
Transportschäden sind wir nicht haftbar zu machen.
7. Schriftform: Alle mündlichen, fernmündlichen und
telegrafischen Erklärungen oder Vereinbarungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
8. Rücktritt: Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag
ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz möglich.
Bei kulanterweise akzeptiertem Rücktritt verlangen wir
unsere entstandenen Unkosten, aber mindestens 15% des
Auftragwertes.
9. Zahlung / Storno / Abrechnung: Der Kaufpreis ist nach
Erfüllung aller Leistungen fällig. Rechnungen sind
zahlbar innerhalb der auf dem Auftrag vereinbarten
Zahlungsbedingungen. Schecks und Wechsel werden nicht
akzeptiert. Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und
sind sofort fällig. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur
berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde bleibt zur
Zahlung auch verpflichtet, wenn er vor Lieferung und
Montage den Auftrag storniert. Der Wert unserer ersparten
Aufwendungen wird angerechnet. Der Kunde ist nicht
berechtigt, gegen uns bestehende Ansprüche an Dritte
abzutreten. Bei nicht lagermäßig vorhandenem Material
behalten wir uns eine Vorauszahlung vor. Bei teilweise
bemängelter Ware oder Leistung, ist die mangelfreie Ware
oder Leistung gemäß Punkt 1 voll zu begleichen. Bei
Überschreiten der Zahlungstermine werden Verzugszinsen
in Höhe von 12% fällig. Der Verkäufer ist berechtigt,
trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst
auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
10. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
für unsere Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich soweit wie möglich auch auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware
entstehender Erzeugnisse zu derer vollem Wert, wobei wir
als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im
Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag. Ferner gelten sämtliche
Forderungen des Auftraggebers gegen dessen Auftraggeber
aus der Verarbeitung unserer Ware als an uns zuzüglich
10% des Auftragvolumens, abgetreten. Die
Abtretungswirkung reduziert sich von selbst um die Höhe
der jeweilig gezahlten Rechnung oder um die Höhe einer
etwaig geleisteten Sicherheit. Für den Fall, dass von
dem Auftraggeber keine anderweitigen oder nicht
ausreichende Sicherheiten geleistet wurden, haben wir
Anspruch auf Auskunft, wer Hauptauftraggeber ist. Dies
ist Hauptleistungspflicht des Auftraggebers und
begründet für den Fall der Nichtbeachtung ein
Zurückbehaltungsrecht für unsere Leistung. Wir sind
berechtigt, jederzeit dem Hauptauftraggeber die Abtretung
anzuzeigen. Wir sind bevollmächtigt, vom
Hauptauftraggeber Auskunft darüber zu begehren, ob und
in welchem Umfang noch Forderungen bestehen oder in
welchem Umfang Einreden und Einwendungen gegen die
Forderungen bestehen. Der Auftraggeber darf den
Liefergegenstand vor der vollständigen Bezahlung weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändungen sowie sonstigen Verfügungen durch Dritte hat
der den Auftragnehmer unverzüglich zu
benachrichtigen.
11. Aufrechnungsverbot: Eine Aufrechnung gegen unsere
Forderung ist - mit Ausnahme von unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen - unzulässig.
Gleiches gilt für Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Als Erfüllungsort
sämtlicher gegenseitiger Ansprüche wird Sachsen
vereinbart. Als Gerichtsstand für sämtlichen
gegenseitigen Anspruch wird - soweit die Zuständigkeit
des Amtsgerichts besteht, Sachsen vereinbart - soweit die
Zuständigkeit des Landgerichts besteht, Dresden
vereinbart.
13. Urheberrecht: Unsere Zeichnungen, Muster, Angebote
bzw. Kalkulationsunterlagen dürfen weder nachgebildet
noch für Ausschreibungen verwendet bzw. Dritten
zugänglich gemacht werden. Bei Bestellungen nach fremden
Entwürfen bzw. Zeichnungen setzen wir voraus, dass der
Käufer sich das Ausführungsrecht gesichert hat.
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Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
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